EU-Whistleblower-Richtlinie – Hinweisgeberschutzgesetz

Bislang gab es keine einheitliche Regelung in der EU, wie Hinweisgeber geschützt werden. Dies soll sich durch die EU-Whistleblower-Richtlinie und der Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes nun ändern (Richtlinie (EU) 2019/1937).

Die Richtlinie gibt es bereits seit dem 23.10.2019 und dient dem einheitlichen und effektiven Schutz von Hinweisgebern. Nunmehr greift die Frist zum 17.12.2021 diese in ein nationales Gesetz umzuwandeln bzw. deren Vorgaben gesetzlich zu verankern.

Alte Rechtslage und Hintergründe

Grund für die Whistleblower-Richtlinie und die dafür notwendige Umsetzung eines Gesetzes ist, dass sich Hinweisgeber zum Teil in große Gefahren begeben. So, dass diese dann mit schwerwiegenden Konsequenzen leben müssen oder zu rechnen haben.

Eines der bekanntesten Beispiele ist Edward Snowden und die NSA-Affäre, er befindet sich nun im Exil. Ein Beispiel aus Deutschland wäre Miroslaw Strecker, welcher mit arbeitsrechtlicher Konsequenzen leben muss, durch den deutschen Fleischskandal.

Eine einheitliche Regelung für den Schutz von Hinweisgeber in der EU gab es bisher nicht. Auch wenn einzelne Staaten bereits Gesetze zum Schutz von Whistleblowern geschaffen haben.

Ziel und Anforderungen

Durch die Richtlinie soll ein einheitlicher Schutz und damit auch ein Mindeststandard für Hinweisgeber geschaffen werden. Unternehmen werden damit in die Pflicht genommen, eine Hinweisgeberrichtlinie zu verabschieden, Meldungen zu dokumentieren und einen internen Meldekanal einzurichten.

Die Umsetzung ist hierbei zweigeteilt. So müssen Unternehmen ab eine Beschäftigungszahl von 250 Mitarbeitern die Anforderungen ab dem 17. Dezember 2021 umsetzen und Unternehmen, welche zwischen 50 und 249 Beschäftige haben bekommen hier eine sog. „Schonfrist“. Damit haben kleinere Unternehmen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Leitfaden zur Umsetzung

Als Leitfaden für die Umsetzung gilt der ISO Standard 37002. Dabei gibt der Standard Unternehmen eine Anleitung an die Hand, wie der Umgang und Betrieb des Hinweisgebersystems erfolgen soll.

Zu finden sind hier die Funktionalitäten, die das System erfüllen muss und wie mit Meldungen umgegangen werden soll. Dazu kommen die Anforderungen an die Dokumentation und an die Beschäftigen.

Nutzen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Ein effektives Hinweisgeberschutzmanagement bietet zudem auch Vorteile für Ihr Unternehmen. So werden Reputationsschäden vermieden und Fehlverhalten sowie Verstöße frühzeitig erkannt. Ebenso erfolgt die Sicherstellung von gesetzlichen Anforderungen. Dies ist Insbesondere für das Compliancemanagement wichtig.