3G-Daten löschen

Durch die Corona-Pandemie kamen viele gesetzliche Pflichten auf uns zu. In den vergangen Wochen sind einige davon entfallen. Somit dürfen bestimmte Datenverarbeitungen nicht mehr erfolgen. Frau Barbara Thiel (Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen) hat daher Unternehmen und öffentliche Stellen aufgefordert, zu prüfen, was in diesem Zusammenhang für personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert wurden. Ist der Zweck für die Verarbeitung entfallen, sind die Daten zu löschen.

Zweck entfallen – Daten sind zu löschen

„Alle Datenverarbeitungen – wie zum Beispiel die Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz mit 3G-Kontrolle – waren zweckgebunden…..Die in diesem Rahmen verarbeiteten Daten hätten bereits mit dem Ende der gesetzlichen Pflichten sofort gelöscht werden müssen. Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen. Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“

Barbara Thiel

Gesundheitsbereich außen vor

Durch die spezifischen Regeln für den Gesundheitsbereich, insbesondere die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, dürfen bestimmte Verarbeitungen von Daten hier weiterhin statt finden.

Wie mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgegangen werden sollte, geht aus einem aktuellen Beschluss der DSK (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) hervor.

Die Empfehlung zum datenschutzkonformen Umgang mit den Nachweisen ist: sich den Nachweis vorlegen zu lassen und das Ablauf-/Enddatum zu notieren. Weitere Daten sind nicht nötig für die Umsetzung. Also weder Impfstoff, noch das genaue Datum der Impfung sind relevant.

Weitere Informationen

Die Presseinformation der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen finden Sie hier:

https://lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/corona-daten-spatestens-jetzt-loschen-210773.html

Den Link zum Beschlussentwurf der DSK finden Sie hier:

https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Beschlussentwurf%20DSK_20a_IfSG.pdf

Offene Fragen

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