Hinweisgeberschutzgesetz doch noch in 2022?

Jetzt kommt Schwung in die Gesetzgebung zum Hinweisgeberschutz. Sah es doch eine Zeit lang so aus, als würde sich das Verfahren noch bis Anfang 2023 hinziehen, sollen Heute (Freitag den 16.12.2022) die Abgeordneten des Bundestages zum abschließenden Entwurf abstimmen.

Entwurf des Gesetzes

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden umgesetzt.

Das Gesetz dient dem umfassenden Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld.

Damit Meldungen einfach erfolgen können sollen Unternehmen und Behörden interne als auch externe Meldekanäle einrichten.

Das Ganze soll dann die Whistleblower vor beruflichen Repressalien schützen.

Der Entwurf soll zudem den bisher lückenhaften und unzureichenden Schutz von Hinweisgebers ausbauen.

Die Zeit läuft hier gegen die Bundesregierung, die EU-Whistleblower-Richtlinie ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) hätte bereits zum 17.12.2021 in ein nationales Gesetz überführt werden sollen. Aufgrund dessen wurde von der EU-Kommision auch schon ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. Aber hier ist nicht nur Deutschland von betroffen, auch andere Länder haben es noch nicht geschafft.

Hinweisgeberschutz

Das neue Gesetz zum Hinweisgeberschutz soll dann alle wesentlichen Anforderungen und Verfahren an den Hinweisgeberschutz beinhalten.

Hiernach müssen alle privaten Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter(innen) eine interne Meldestelle einrichten.

Als externe Meldestelle wird das Bundesamt für Justiz genannt. Besondere Bereiche haben allerdings spezielle Meldestellen.

Die Bundesregierung führt an, dass der Anwendungsbereich nach den Vorgaben der Richtlinie weit gefasst ist und abgesehen von Arbeiternehmer(innen) ebenso Beamtinnen und Beamte, Anteilseigner(innen), Mitarbeiter(innen) von Lieferanten und Personen, die bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse von Verstößen erlangt haben mit einbeziehen.

Update 16.12.2022

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag den 16. Dezember 2022, einen „besseren Schutz hinweisgebender Personen“ im beruflichen Umfeld beschlossen und dem Gesetz zugestimmt.

Als nächstes muss dem Hinweisschutzgebergesetz noch der Bundesrat zustimmen.

Das Gesetz tritt drei Monate nach Verkünden in Kraft. Das wird 2022 definitiv nicht mehr geschehen.

Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen

Zusammen setzen wir mit Ihnen die Vorgaben aus dem kommenden Hinweisgeberschutzgesetz um, melden Sie sich bei uns.

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